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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Mediarelation e.K.
Stand: 07.01.2003

Die Mediarelation e.K. mit Sitz in Adelsdorf - nachfolgend "Mediarelation" genannt - stellt Ihren Kunden - nachfolgend "Vertragspartner" genannt - alle Ihre Produkte und Dienstleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.

1. Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - nachfolgend "AGB" genannt - gelten für alle Kauf-, Dienst- und Werkverträge zwischen Mediarelation und Ihren Kunden, sofern für diese nicht eigene Geschäftsbedingungen existieren.

1.2 Ohne besonderen Hinweis werden diese AGB, sofern keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden, Vertragsbestandteil aller zukünftigen Vertragsbeziehungen.

1.3 Die Angestellten von Mediarelation sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Vertragsbedingungen hinausgehen.

1.4 Unsere AGB sind im Internet unter der Homepage von Mediarelation (http://www.mediarelation.de) jederzeit offen zugänglich. Sie können dort mit einem Browser angesehen oder per einfachem Mausklick über einen Browser ausgedruckt werden oder als Dokument auf den lokalen Rechner heruntergeladen werden und dort angesehen oder ausgedruckt werden.

1.5 Mediarelation ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen unserer AGB werden 14 Kalendertage nach der Veröffentlichung auf der Homepage von Mediarelation (http://www.mediarelation.de) wirksam, sofern der Vertragspartner der jeweiligen Änderung nicht spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist Mediarelation berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

1.6 Alle Angebote von Mediarelation, welche vom Vertragspartner direkt über das Internet per Online-Formular bestellt werden können, erfordern die aktive Anerkennung unserer AGB durch das Aktivieren einer entsprechenden Schaltfläche (Checkbox oder Drop-Down Menü), in deren unmittelbarer Nähe ein deutlich sichtbarer Link angebracht ist, über den diese angezeigt, ausgedruckt oder auf den lokalen Rechner heruntergeladen werden können. Ohne die aktive Anerkennung unserer AGB ist eine Online-Bestellung nicht möglich.

1.7 Mediarelation bietet folgende Produkte und Dienstleistungen zur Online-Bestellung über das Internet als Onlinedienste an: 
1. Das modulare Einsteigersystem "Easy-Objects", mit dem Vertragspartner ohne Spezialkenntnisse in HTML oder Programmierung Ihre eigene Homepage erstellen und pflegen können sowie optional Module für Shopsysteme und diverse interaktive Datenbankanwendungen in Ihrer Homepage integrieren und pflegen können. 
2. Das modulare Entwicklungssystem "Website-Objects", mit dem Vertragspartner mit Spezialkenntnissen in HTML und Programmierung anspruchsvolle Homepages, Portale, Communities, Extranets erstellen und pflegen können sowie sowie optional Module für anspruchsvolle Shopsysteme und interaktive Datenbankanwendungen erstellen, integrieren und pflegen können.

1.8 Mediarelation bietet insbesondere folgende Produkte und Dienstleistungen dritter Anbieter zusätzlich zu Ihren Produkten an: A-DSL, SDSL, X-SDSL, VPN, Leased Lines, Email-Antivirus, Spamfilter (Für POP3-, IMAP- oder SMTP-Accounts), SSL-Zertifikate, Online-Payment Dienste (z.B. Kreditkarten Online-Clearing, Paybox u.v.m.), Websitetemplates, Content (automatisiert vertriebene Inhalte) von Verlagen und Nachrichtendiensten, Content Systeme, dedizierte Server und jede Art von Hardware. Bestellt der Vertragspartner die vorgenannten Produkte oder Dienstleistungen als Zusatzleistung über Mediarelation oder vermittelt Mediarelation diese zwischen Vertragspartner und Kooperationspartner, so begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse zwischen dem Vertragspartner von Mediarelation mit dem jeweiligen Kooperationspartner von Mediarelation. Derartige Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner von Mediarelation. Entsprechende Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen Mediarelation und dem Vertragspartner und berühren dieses nur im ausdrücklich angegebenen Umfang.

2. Angebote und Preise

2.1 Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte, Internetseiten und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Grafiken, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits- Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.

2.2 Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der von Mediarelation ausgestellten Auftragsbestätigung und verstehen sich ab dem von Mediarelation gewählten Auslieferungslager ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. In den Preisen eingeschlossen ist im Falle physikalischer Auslieferung (d.h. nicht elektronischer Lieferung durch Datenupload bzw. Accountfreischaltung) die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht jedoch Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc. Diese Kosten werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.

2.3 Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.

2.4 Bei Aufträgen für individuelle Bedürfnisse des Vertragspartners behält sich Mediarelation vor, von gemachten Kostenvoranschlägen abzuweichen, wenn der Vertragspartner nach Auftragserteilung darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nimmt.

2.5 Zur Wirksamkeit eines Auftrages, der vom Vertragspartner online mit seinem Browser über das Internet erteilt wurde, bedarf es einer ordnungsgemäßen und vollständigen Eingabe von erforderlichen Daten in das entsprechende Online-Bestellformular. Mit dem Absenden einer Online-Bestellung durch den Vertragspartner erhält dieser automatisch eine Bestätigung die Speicherung der Bestellung durch das Serversystem, welche die entsprechenden Detailinformationen des Auftrags umfaßt und durch das Serversystem automatisch an die von Vertragspartner im Auftragsformular eingegebene Email-Adresse zusendet.

2.6 Der Leistungsumfang des jeweiligen Angebots ergibt sich bei Online-Bestellungen aus den Informationen, wie sie mit dem Bestellformular verknüpft bzw. verbunden sind, insbesondere also aus dem jeweiligen Prospekt, aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internetangebot von Mediarelation oder aus den einem sonstigen Angebot beigegebenen Informationen.

2.7 Die Nutzung der Angebote von Mediarelation erfolgt zu den jeweils gültigen Preisen entsprechend dem Auftrag. Der Vertragspartner erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung per Email zugestellt.

2.8 Mediarelation behält sich eine Preisänderung zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Änderungen werden dem Vertragspartner mit einer angemessenen Zeit vor dem Inkrafttreten an seine E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Preiserhöhungen bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen.

2.9 Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.

2.10 Der Vertragspartner ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn, der Vertragspartner hat dies nicht zu vertreten. Der Vertragspartner ist ggf. verpflichtet, den Nachweis zu führen, dass er dies nicht zu vertreten hat.

2.11 In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Vertragspartner, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Vertragspartner das automatisch zugeteilte Passwort unmittelbar bei der ersten Nutzung seines Accounts und später auf Anforderung von der Mediarelation abzuändern. Er stellt die Mediarelation von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

3. Vertragsabschluß und Annahmefrist

3.1 Mediarelation ist berechtigt, den Antrag des Vertragspartners auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Vertragspartner anzunehmen. Bei Stornierung des Auftrages seitens des Bestellers erheben wir Stornierungsgebühren von 3% des Bestellwertes, mindestens jedoch EUR 25,-- .

3.2 Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Mediarelation die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist bestätigt oder die Lieferung ausführt oder die Zugangsdaten (Accountdaten) zu einem entsprechenden Hostingdienst freischaltet und dem Vertragspartner zugestellt hat. Ein Hostingdienst ist die Bereitstellung einer Softwareanwendung - z.B. eines Online-Shopsystems oder eines Content Management Systems - auf einem Server.

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

4.1 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Vertragspartner eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 21 Tagen zum jeweiligen Ablauftermin gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Vertragspartner gesondert Abweichendes vereinbart wird. Mediarelation ist bei Verträgen, die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden oder in denen für den Vertragspartner eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

4.2 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, können der Vertragspartner und Mediarelation das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.

4.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Mediarelation insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 5.1, 5.3, 5.4 oder 5.6 geregelten Pflichten verstößt oder trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten und Angebote, welche die von Mediarelation angebotenen Dienste betreffen, nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 5.4 geregelten Anforderungen genügen.

4.4 Die Kündigung hat in jedem Falle schriftlich per Brief oder Telefax zu erfolgen.

4.5 Im Falle der von Mediarelation ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist Mediarelation berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Vertragspartner bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Vertragspartner nicht nachweist, dass Mediarelation überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.

4.6 Mediarelation ist berechtigt, Leistungen oder Zusatzleistungen, welche Sie dem Vertragspartner kostenfei anbietet, jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 7 Kalendertagen einzustellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.

5. Rücktritt

5.1 Ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag steht Mediarelation zu, wenn wir durch höhere Gewalt die Lieferung des Verkaufsgegenstandes nicht ausführen können oder wenn der Vertragspartner den vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage überschreitet und eine ihm gesetzte Nachfrist von mindestens 14 Tagen verstreichen läßt, oder wenn der Vertragspartner wahrheitswidrige Angaben über durch seine Kreditwürdigkeit bedingte Tatsachen gemacht hat.

5.2 Dem Vertragspartner steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn Mediarelation durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten die Ausführung der Lieferung unmöglich macht, oder wenn Mediarelation die um eine angemessene Nachfrist verlängerte Lieferzeit nicht einhält.

6. Lieferung, Leistung und Abnahme

6.1 Mediarelation stellt Ihre Produkte und Dienstleistungen unmittelbar nach Zahlungseingang der entsprechenden Gebühren zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.2 Die Übergabe von Software, Hosting- oder Online-Diensten erfolgt entweder durch Aufspielen der Software auf dem bereitgestellten Serversystem oder durch Übergabe der entsprechenden Account-Informationen (URL, Benutzername und Passowort) zur Nutzung und durch die Bereitstellung der zugehörigen Anwenderdokumentation, die in Form einer HTML-Datei oder PDF-Datei bereitgestellt wird. Die Anwenderdokumentation enthält eine für einen durchschnittlichen Nutzer verständliche, komplette, detaillierte Beschreibung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Funktionen.

6.3 Der Vertragspartner prüft die bereitgestellte Leistung unverzüglich nachdem Mediarelation diese übergeben hat oder die Bereitstellung schriftlich mitgeteilt hat und erklärt Mediarelation schriftlich und unverzüglich nach der Prüfung die Abnahme, sofern die bereitgestellte Leistung dem Angebot entspricht.

6.4 Werden Mängel bei der Abnahme festgestellt, so teilt der Vertragspartner diese Mediarelation schriftlich mit. Mediarelation hat die Mängel unverzüglich unentgeltlich zu beseitigen und korrigierte Ergebnisse wiederum zur Abnahme bereitzustellen. Der Vertragspartner führt dann erneut die Abnahme durch. Einzelne Fehler, welche die Gesamtfunktion nur geringfügig beeinträchtigen, stehen der Abnahme nicht entgegen. Solche Fehler werden von Mediarelation im Rahmen der Gewährleistung unverzüglich und unentgeltlich beseitigt.

6.5 Nimmt der Vertragspartner nach Bereitstellung der Leistung diese nicht ab, so gilt diese einen Monat nach der schriftlichen Mitteilung der Bereitstellung als abgenommen.

6.6 Gerät Mediarelation verschuldet in Leistungsverzug, so kann der Vertragspartner nach zweimaligem Setzen einer angemessenen Nachfrist, in der Mediarelation die Möglichkeit erhält, die geschuldete Leistung zu erbringen bzw. kostenlos nachzubessern oder nachzuliefern, Herabsetzung der Vergütung verlangen oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6.7 Vom Vertragspartner gewünschte Änderungen verlängern die Leistungsfrist um eine dann zu vereinbarende angemessene Zeit. Änderungen an Produkten und Dienstleistungen, insbesondere aufgrund des technischen Fortschritts, bleiben Mediarelation jederzeit ohne Vorankündigung vorbehalten.

6.8. Sofern sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zulässigerweise etwas anderes ergibt, hat die Mediarelation Störungen des Zuganges zu den von ihr angebotenen Onlinediensten im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Mediarelation erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).

 6.9. Webhosting - Housing
Mediarelation bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Hauptvertrag.
Soweit Mediarelation entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
Mediarelation ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Kunden sind rechtzeitig darüber zu informieren.

Ergänzend zu Webhosting-Internetdienstleistungen

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Mediarelation - Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
a) Mediarelation unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
b) Die Zugriffsmöglichkeiten auf die Mediarelation - Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt
· die Leistungen anderer Teilnehmer der Mediarelation - Dienste unberechtigt zu nutzen,
· nicht im Vertrag zwischen Mediarelation und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,
· Passwörter, eMails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Mediarelation - Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern,
· einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die Mediarelation - Dienste unberechtigt zu verbreiten,
· Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,
· strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von Mediarelation zu verbreiten oder zugänglich zu machen,
· Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen,
· sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.
· Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde Mediarelation entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.
c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Mediarelation -Netz einschlägig sein sollten;
d) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
e) Mediarelation erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;
f) nach Abgabe einer Störungsmeldung Mediarelation die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.
2. Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 Lit. b) und c) genannten Pflichten, ist Mediarelation sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. g) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.
4. In den Fällen des Absatzes 1 Lit. c) ist Mediarelation neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sperren.

7. Versand und Gefahrübergang

7.1 Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts gelieferter Ware geht spätestens mit der Absendung der Ware von Mediarelation auf den Vertragspartner über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen haben. Mediarelation wird auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartner Lieferungen auf dessen Rechnung versichern.

7.2 Bei elektronischer Übermittlung von Waren an den Vertragspartner, sei es aktiv (z.B. durch Herunterladen von einem Netzwerk) oder passiv (z.B. durch Empfang einer elektronischen Post), gilt die Zustellung mit vollständiger Speicherung auf dem gewünschten Ziel-System als ausgeführt. Im Falle einer erfolglosen bzw. fehlerhaften Übermittlung hat der Vertragspartner dies Mediarelation unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen mitzuteilen, damit die Übermittlung erneut vorgenommen werden kann, sofern er nicht selbst diese durchführen kann.

7.3 Mediarelation übernimmt keinerlei Haftung für durch erfolglose bzw. fehlerhafte Übermittlung direkt oder indirekt entstandene Schäden.

8. Zahlung

8.1 Rechnungen von Mediarelation sind nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, anderweitige Zahlungsvereinbarungen sind schriftlich getroffen.

8.2 Die Zahlung der Gebühren von wiederkehrenden Leistungen (z.B. Hostinggebühren) und aller Angebote, welche online über das Internet bestellt werden können, erfolgt prinzipiell durch Lastschrifteinzug oder Kreditkarteneinzug. Der Vertragspartner ermächtigt Mediarelation, wie auf dem Bestellformular spezifiziert, anfallende Gebühren über das jeweils gültige Konto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Gebühren, sonstige Kaufpreise oder Provisionen sowie vom Vertragspartner mitgeteilte neue Bankverbindungen. Das monatliche Pauschalgebühr wird jeweils im Voraus für den im Bestellformular genannten Zeitraum eingezogen. Einmalige Gebühren, die Bereitstellungsgebühr, variable GebührenEntgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.
Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt monatlich im voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.
Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen Kunden und dem Anschlußpunkt Mediarelation sind vom Kunden zu tragen. Insofern bei einem Anschluß auf der Mediarelation - Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

8.3 Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich Mediarelation vor. Die Annahme dieser erfolgt an Erfüllung statt. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind stets sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges erhebt Mediarelation Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank.

8.4 Bei Zahlungsverzug erhebt Mediarelation für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils € 12,50. Sperrt die Mediarelation die Bereitstellung Ihrer Dienste wegen Zahlungsverzuges, kann Mediarelation die Entsperrung von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 12,50 abhängig machen.

8.5 Der Vertragspartner kann mit Forderungen gegenüber Mediarelation nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

easynet ist berechtigt, die eigene Leistung von der Stellung einer angemessenen Sicherheit oder Vorauszahlung des Kunden abhängig zu machen, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und/oder Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen. Eine Sicherheitsleistung gilt als angemessen, wenn sie den zweifachen Betrag eines durchschnittlichen oder zu erwartenden Monatsentgelts für alle vom Kunden bezogenen Leistungen nicht überschreitet. Ist die Sicherheit oder die Vorauszahlung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen nach Aufforderung geleistet, kann easynet die weitere Erbringung der eigenen Leistung verweigern.

9. Mängelgewährleistung und Haftung 

A) Für Softwareprodukte

9.1 Unsere Softwareprodukte sind möglicherweise nicht fehlertolerant und wurden nicht für Verwendung oder Weiterverkauf als Online-Steuersoftware in gefahrenträchtiger Umgebung entwickelt oder hergestellt, in der störungsfreier Betrieb erforderlich ist, wie z.B. in nukleartechnischen Einrichtungen, Flugzeug-, Navigations- oder Kommunikationssystemen in denen ein Ausfall der Software-Technologie direkt oder indirekt zu Todesfällen, Personenschäden oder schwerwiegenden Schäden an Sachen oder Umwelt führen würde.

9.2 Für Länder, in denen ein Gewährleistungs- und Haftungsausschluß für jegliche durch das fehlerhafte Produkt entstandenen Schäden möglich ist, gilt uneingeschränkter Gewährleistungs- und Haftungsausschluß.

9.3 Für Länder, in denen der vorstehende Absatz entsprechend deren Rechtsordnung nicht anwendbar ist, gelten folgende Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen:

9.4 Für Mängel leistet Mediarelation gegenüber Geschäftskunden bzw. Unternehmern 1 Jahr Gewähr und gegenüber Privatkunden 2 Jahre Gewähr.

9.5 Für offensichtliche Mängel wird nur Gewähr geleistet, wenn sie unverzüglich nach Lieferung bzw. Abnahme schriftlich mitgeteilt werden. Für versteckte Mängel wird ebenfalls nur Gewähr geleistet, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Kenntnis schriftlich mitgeteilt werden.

9.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Mediarelation nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Mängeln und Störungen des vertragsgemäßen Gebrauchs zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken.

9.7 Mediarelation behebt die gewährleistungspflichtigen Mängel auf ihre Kosten in ihrem Betrieb. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Benutzung durch den Vertragspartner verursacht worden sind. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, daß der vom Vertragspartner angezeigte Mangel nicht auf Verschulden von Mediarelation zurückzuführen ist, so ist Mediarelation berechtigt, dem Vertragspartner die für die Fehlersuche von ihr aufgewendete Zeit zum Stundensatz von EUR 135,-- sowie eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 65,-- in Rechnung zu stellen.

9.8 Für Personenschäden haftet Mediarelation unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet Mediarelation nur dann, wenn Mediarelation oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mediarelation oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Mediarelation auf solche typischen Schäden begrenzt, die für Mediarelation zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.

9.9 In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Vertragspartner und Schadensfall auf den Warenwert beschränkt maximal jedoch auf EUR 1.000,00 .

9.10 Mediarelation haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Mediarelation oder deren Erfüllungsgehilfen liegen.

9.11 Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

B) Für Webhosting / Internetprodukte 

9.12. Schadensersatzansprüche aus Vertrag, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Mediarelation wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen/Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen.
9.13. Mediarelation haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
9.14.. Sofern nicht andere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Kunden die Vollkaufleute sind, bei Schäden, die
a) durch die Inanspruchnahme von Mediarelation - Diensten,
b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Mediarelation,
c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch Mediarelation,
d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten von Mediarelation oder
e) deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Mediarelation nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf eine Monatsgebühr begrenzt.
9.15. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Mediarelation oder Dritte, durch die mißbräuchlich oder rechtswidrige Verwendung der Mediarelation - Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
9.16. Mediarelation haftet nicht für Schaden, die dadurch entstehen, daß in Folge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzungen, höherer Gewalt oder in Folge von Arbeitskämpfen die Mediarelation - Leistungen unterbleiben.
9.17. Soweit Mediarelation dem Kunden eigenen Speicherplatz zur Verfügung stellt, ist der Kunde allein verantwortlich für die gespeicherten Inhalte. Alle Inhalte sind für Mediarelation fremde Inhalte. Der Kunde stellt Mediarelation von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Rechtswidrigkeit der gespeicherten Inhalte resultieren. Mediarelation ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.  
9.18. Mediarelation kann den Zugang zu Inhalten, die einen rechtswidrigen Inhalt aufweisen, jederzeit ohne Ankündigung sperren. Entsprechendes gilt nach Mahnung des Kunden durch Mediarelation bei rechtlich bedenklichen Inhalten, die zu einer Haftung oder sonstigen Verantwortlichkeit der Mediarelation führen können, sobald diese von Mediarelation oder durch Hinweise Dritter erkannt werden. Dieses Recht umfasst auch die Löschung von Verweisen („links“) auf vorgenannte Inhalte.

C) Für Afilliate- und oder Partnerprogramme 

Für Afilliate- und oder Partnerprogramme an denen Mediarelation teilnimmt oder die auf den Webseiten der Mediarelation (Einbindung von Bannern, Codezeilen, usw.) angeboten werden bzw. durch einen Link erreicht werden ist sämtliche Haftung oder Gewährleistung gegenüber Mediarelation  ausgeschlossen. Zum Beispiel Amazon, Ebay, Otto, OBI, Moneybookers, usw..     

D) Für externe Links (zuletzt geprüft 01.01.2004)

Die Mediarelation ist als Inhalteanbieter (Content-Provider) nach § 5 Abs. 1 des Teledienstegesetzes bzw. § 5 Mediendienstestaatsvertrag nur für die „eigenen“ Inhalte, die sie zur Nutzung bereit hält, verantwortlich.
Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise („Links“) auf die von anderen Anbietern bereit gehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den als [LINK] gekennzeichneten Querverweis ermöglicht die Stadt Erlangen den Zugang zu „fremden“ Inhalten.
Durch den Querverweis vermittelt die Mediarelation lediglich den Zugang zur Nutzung dieser Inhalte (§ 9 Teledienstegesetz). Für diese „fremden“ Inhalte ist sie nicht verantwortlich, da sie die Übermittlung der Information nicht veranlasst, den Adressaten der übermittelten Informationen nicht auswählt und die übermittelten Informationen auch nicht ausgewählt oder verändert hat. Auch eine automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser „fremden Informationen“ erfolgt wegen der gewählten Aufruf- und Verlinkungsmethodik durch die Mediarelation nicht, so dass sich auch dadurch keine Verantwortlichkeit der Mediarelation für diese fremden Inhalte ergibt. Bei der erstmaligen Verknüpfung mit diesen Internetangeboten hat die Mediarelation den fremden Inhalt jedoch daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Sobald die Mediarelation jedoch feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den Verweis auf dieses Angebot unverzüglich aufheben, soweit es technisch möglich und zumutbar ist. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung von Informationen Dritter entstehen, haftet allein der jeweilige Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.

E) Hersteller
In Bezug auf zugesicherte Eigenschaften der von Mediarelation gelieferten Software gelten ergänzend die entsprechenden Lizenzbedingungen der Hersteller.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Wir weisen gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.

10.2 Der Vertragspartner ist damit einverstanden, daß persönliche Daten und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up­ und Downloads), von Mediarelation während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist.

10.3 Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Mediarelation auch zur Beratung seiner Vertragspartner, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Vertragspartner kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. Mediarelation verpflichtet sich, dem Vertragspartnern auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit es ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen.

10.4 Mediarelation weist den Vertragspartner ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Vertragspartner vollumfänglich selbst Sorge.

11. Urheberrecht und geistiges Eigentum

11.1. Das Eigentum und das Urheberrecht an Waren - insbesondere Softwareprodukten - und sämtlichen Kopien davon, sowie an allen kreativen Leistungen, die im Rahmen von Angeboten oder Dienstverträgen erbracht werden, liegen bei Mediarelation, sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind.

11.2. Alle anderen innerhalb des Internetangebots genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung in unserem Internetangebot ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

11.3. Open Source Produkte unterliegen der GPL

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Bei Verträgen zwischen Mediarelation und Nichtkaufleuten, behält sich Mediarelation das Eigentum an der Ware, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Vertragspartner vor. Wird durch Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware eine neue Ware hergestellt, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf diese (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

12.2 Bei Verträgen zwischen Mediarelation und Kaufleuten hingegen behält sich Mediarelation das Eigentum an dem gelieferten Softwareprodukt vor, bis der Vertragspartner alle gegenwärtigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich welchen Rechtsverhältnisses, von Mediarelation gegen ihn, erfüllt hat. Wird durch Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware eine neue Ware hergestellt, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf diese (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Für den Fall der Übersicherung, gilt eine dingliche Freigabeklausel.

12.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder Nutzung der Vorbehaltsleistungen durch Dritte wird der Vertragspartner auf das Eigentum von Mediarelation hinweisen und Mediarelation unverzüglich benachrichtigen.

12.4 Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein, oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, dann darf der Vertragspartner nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Mediarelation ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwendung zurückzunehmen, oder die Befugnis des Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. Mediarelation kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderungen anzeigen und die Forderungen selbst einziehen.

12.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, im speziellen Fall des Auftraggebers bei Leistungen, denen keine Produkte, sondern Dienstleistungen (z.B. Hosting, Entwicklung und Support) zugrunde liegen, ist Mediarelation berechtigt, die weitere Zurverfügungstellung dieser Leistungen zu verhindern, bis der Vertragspartner seiner Verpflichtung - insbesondere der Zahlungsverpflichtung - wieder nachkommt.

13. Ausfuhrbeschränkungen

Der Vertragspartner stimmt zu, daß er von Mediarelation erworbene Produkte nicht in ein Land, an eine Person, eine juristische Person oder einen Endbenutzer, der den durch die Bundesrepublik Deutschland verhängten Ausfuhrbeschränkungen unterliegt, exportiert oder reexportiert. Der Vertragspartner gibt hiermit die Gewähr und erklärt, daß weder das zuständige Bundesdeutsche Amt für Exportgenehmigungen noch eine andere Behörde seine Exportgenehmigung ausgesetzt, widerrufen oder abgelehnt hat.

14. Nutzung der Webhosting-.  Internetangebote durch Reseller/ Dritte

a) Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Mediarelation - Dienste durch Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. 
b) Der Kunde steht Mediarelation gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
c) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, daß die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von Mediarelation erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.

15. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsstörung Webhosting / Internet

15.1. Gegen die Ansprüche von Mediarelation kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
15.2. Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von Mediarelation nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
15.3. Dauert eine Störung der Mediarelation - Leistungen, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die Mediarelation - Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

15.4. Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Mediarelation liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen und notwendigen Wartungsarbeiten .

16. Verfügbarkeit der Webhosting - Internetdienste

Mediarelation bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Mediarelation wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

17. Widerrufs- und Rückgaberecht

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir mit der Auslieferung der Ware mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie dies selbst veranlasst haben. Bei Lieferung von Software, insbesondere CDs, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt wurden. Das Widerrufsrecht besteht auch nicht bei Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen, die nach Kundenspezifikationen (z.B. Domainnamen, Webspeicher, IP-Adressräume, kundenspezifische Softwarelösungen, kundenspezifische Hardware - Konfigurationen ) angefertigt wurden oder bei Kaufverträgen, die in Form von Versteigerungen (Auktionen) abgeschlossen wurden. Das Widerrufsrecht erlischt bei Software bzw. Download-Produkten sobald sich die Software in Ihrem Speicher befindet bzw. Sie diese installiert haben.
Leistungen, die scheinbar nicht der zugesicherten Leistung entsprechen sind gesondert zu behandeln und werden je nach Einzelfall entschieden.
Grundsätzlich sind Ansprüche schriftlich geltend zu machen. Der Stichtag für jeden möglichen Rückerstattungsanspruch beträgt eine Woche nach Lieferung.

Hinweis zum Widerrufsrecht von Afilliate / Partner-Seiten:
Wir können keine Verantwortung oder Haftung für die Angebote und das Widerrufsrecht von Afilliate- / Partnerprogrammen übernehmen. 

Domainnamen
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains  werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste.  

Webspeicher, IP-Adressen, Mailserver
Aus technischen Gründen ist es erforderlich, den vom Kunden gewünschten Domainnamen auf dem Speicherplatz einzutragen. Der Bereich ist somit personalisiert und kann durch andere Kunden nicht mehr in Anspruch genommen werden ohne dass der Eintrag manuell oder automatisch gelöscht worden ist.  

18.  Schiedsklausel

Ein Schiedsgericht entscheidet endgültig und bindend unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über seinen Bestand oder seine Beendigung. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und wird für jeden Streitfall besonders gebildet, wobei jede Partei einen Schiedsrichter benennt. Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den Obmann. Ort des Schiedsverfahrens ist Erlangen. Das Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird, leitet der Obmann. Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören, es sei denn, sie verzichten beide schriftlich auf eine mündliche Verhandlung. Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellem Recht. Es entscheidet auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium um eine gütliche Beilegung des Rechtstreits. Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz. 

19. Sonstiges

19.1 Das Vertragsverhältnis untersteht deutschem Recht. Als vereinbart gilt Erfüllungsort  und  Gerichtsstand ist  Erlangen, Deutschland.
19.2 Wird der Vertrag in andere Sprachen übersetzt oder als mehrsprachiges Dokument verfaßt, ist allein der deutsche Text des Vertrages rechtsverbindlich und für die Auslegung allein maßgeblich. Fassungen in anderen Sprachen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.
19.3 Alle Erklärungen von Mediarelation können auf elektronischem Weg - insbesondere per E-Mail - an den Vertragspartner gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
19.4 Übernimmt eine Gesellschaft die Tätigkeiten von Mediarelation und bietet diese Gesellschaft dem Vertragspartner Verträge an, die den bestehenden Verträgen entsprechen, so kann Mediarelation die bestehenden Verträge fristlos kündigen.
19.5 Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, dies gilt insbesondere für einen Verzicht auf die Schriftform.
19.6 Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, daß die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und restlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.
19.7. Die Mediarelation und ihre Bediensteten haften nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der im Internetangebot der Mediarelation angebotenen Informationen entstehen. Für etwaige Schäden, die beim Aufrufen oder Herunterladen von Daten durch Computerviren oder der Installation oder Nutzung von Software verursacht werden, wird nicht gehaftet. Namentlich gekennzeichnete Internetseiten geben die Auffassungen und Erkenntnisse der abfassenden Personen wieder. Die Mediarelation behält sich ausdrücklich vor, einzelne Webseiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
19.8. Mediarelation ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Mediarelation ist berechtigt, die verwendete Internet- Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

Adelsdorf, den 01.01.2004
Mediarelation e.K.

Falls Sie Fragen zu diesem Vertrag haben oder mit uns in Kontakt treten möchten, schreiben Sie an:
Mediarelation e.K., Bayernstr. 19, D-91325 Adelsdorf, Deutschland.